Was muss ich beim Anschluss ans öffentliche Kanalnetz beachten?

WISSENSWERTES - KANALANSCHLUSS

Welche Schritte muss ich als Bauwerber setzen?

Ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz bedarf einer Genehmigung der Gemeinde bzw. des Abwasserverbandes. Bauwerber sind gut beraten, bereits vor Planungsbeginn eine Leitungsauskunft beim Abwasserverband einzuholen. Eine Leitungsauskunft kann im Regelfall kurzfristig erteilt werden. Auf Grundlage der Leitungsauskunft ist die private Hauskanalanlage sowie der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz im Zuge der Erstellung der Einreichunterlagen mit zu planen. Die geplante Kanalanlage sowie der geplante Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist vor Einreichung bei der Baubehörde mit dem Abwasserverband abzustimmen. Auf Grundlage der abgestimmten Planung der Kanalanlage, welche im Regelfall mit den Bauunterlagen bei der Baubehörde eingereicht wird, erfolgt vom Abwasserverband eine Stellungnahme zum jeweiligen Bauvorhaben. Die Stellungnahme des Abwasserverbandes, welche im Regelfall Bestandteil des Baubescheides ist, ist Voraussetzung für eine Genehmigung eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation.   

1) Leitungsauskunft beim Abwasserverband - Vor Planungsbeginn!

Bauwerber sind gut beraten, bereits vor Planungsbeginn eine Leitungsauskunft beim Abwasserverband einzuholen.

Im Zuge der Leitungsauskunft erhalten Sie folgende Informationen:

  • Auszug aus dem Leitungsinformationssystem (Kanalkataster) des Abwasserverbandes Leibnitz-Wagna-Kaindorf in welchem die Lage, die Tiefen, die Fließrichtung sowie die Rohrmaterialien samt Querschnitten von der öffentlichen Kanalanlage, im Regelfall bis zum Übergabeschacht (Hausanschlussschacht) dargestellt sind 
  • Angabe des Übergabepunktes zwischen der privaten Hauskanalanlage und der öffentlichen Kanalisation (Im Regelfall der Übergabeschacht).
  • Hinweis auf die maßgebliche Rückstauebene gemäß ÖNORM B2501
  • Richtlinien zur Ausführung von Kanalhausanschlüssen
 
Ihre Anfrage zur Leitungsauskunft ist je nach Gemeinde an folgenden Kontakt zu richten:

Die geplante Kanalanschlussführung ist im Einreichplan gemäß §23 Steiermärkisches Baugesetz darzustellen und gemeinsam mit den Bauunterlagen bei der Baubehörde einzureichen. Die neue Kanalanlage ist vom Gebäude bis zur öffentlichen Kanalisation darzustellen. Die Darstellung der Kanalanlage soll vorzugsweise im Grundrissplan des Erdgeschosses oder Kellergeschosses bzw. im Außenanlagenplan und im Schnitt erfolgen.

 Folgende planliche Anforderungen für eine Stellungnahme des Abwasserverbandes werden benötigt:  

  • Material, Rohrdurchmesser und Längen der Abwasserleitungen (PP-Rohre oder PVC-Rohre mit einem Mindestdurchmesser DN150 mm ⇒ Seitens des Abwasserverbandes wird empfohlen, PP-Rohre mit einer Mindeststeifigkeit von SN10 zu verwenden).
  • Gefälle der Abwasserleitungen in % (Mindest- bzw. Maximalgefälle gemäß ÖNORM B2501 ⇒ Seitens des Abwasserverbandes wird ein Mindestgefälle von 2% empfohlen).
  • Allfällige Reinigungs- und Wartungsschächte sowie der Übergabeschacht am eigenen Grundstück, sowie der Straßenkanalschacht im Regelfall am öffentlichen Gut. Bei den Schächten sind die Höhenangaben mit Deckeloberkante (DOK), Sohlhöhe (SH) und Schachttiefe sowie der Schachtdurchmesser (Schacht DN600 mm bei Schachttiefen bis 1,20m bzw. Schacht DN1000 mm bei Schachttiefen größer 1,20m) anzugeben.
  • Öffentliche Kanalisation im unmittelbarem Bereich des geplanten Anschlusses mit den Straßenkanalschächten (DOK, SH, Tiefe, Durchmesser) und den Abwasserleitungen (Material, Rohrquerschnitt, Fließrichtung).
  • Falls eine Absturzpfeife notwendig ist, zusätzlich die Höhenangabe der Durchdringung der Schachtwand.
  • Rückstauverschlüsse, wenn sich Entwässerungsgegenstände unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene befinden.

Die geplante Kanalanschlussführung ist vor der Einreichung bei der Baubehörde mit dem Abwasserverband abzustimmen. Auf Grundlage der abgestimmten Planung der Kanalanlage, welche im Regelfall mit den Bauunterlagen bei der Baubehörde eingereicht wird, erfolgt vom Abwasserverband eine Stellungnahme zum jeweiligen Bauvorhaben. Die Stellungnahme des Abwasserverbandes ist in der Regel Bestandteil des Baubescheides.

In der Regel erfolgt die Errichtung des neuen Kanalanschlusses vom Straßenkanal bis zum Übergabeschacht durch den Abwasserverband. Der Übergabeschacht wird dabei innerhalb von 3m nach der Grundgrenze am Privatgrundstück durch den Abwasserverband errichtet. Die neue Kanalanlage ab dem Übergabeschacht bis zum Gebäude ist seitens des Bauwerbers auszuführen. Der Übergabeschacht ist somit der Übergabepunkt zwischen der privaten Hauskanalanlage und der öffentlichen Kanalisation.

Ein Ausführungstermin für die Errichtung eines neuen Übergabeschachtes ist frühzeitig mit dem Abwasserverband zu vereinbaren.  

Fragen

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