Einleitung betrieblicher Abwässer - Indirekteinleitervertrag
Zustimmung zur Einleitung betrieblicher Abwässer - Indirekteinleitervertrag
Sie beabsichtigen Abwässer aus Ihrem Gewerbebetrieb über die Kanalisation zu entsorgen, die in der Kläranlage des Abwasserverbandes Leibnitz-Wagna-Kaindorf gereinigt werden? Bitte beachten Sie dabei die Regelungen für Indirekteinleiter gemäß §32b WRG (Wasserrechtsgesetz) 1959 idgF sowie die Indirekteinleiterverordnung (BGBl. II Nr. 222/1998).
Was ist ein Indirekteinleiter?
Unter Indirekteinleitung versteht man die Einleitung von Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen (z.B. Kanalisationsbetreiber) – (§ 1 Abs 1 IEV). Dazu zählen Abwässer von Gastronomiebetrieben, Tankstellen, Werkstätten, fleischverarbeitenden Betrieben, Industriebetrieben, etc.
Die Einleitung solcher Abwässer ist auf jeden Fall mitteilungspflichtig (an das Kanalisationsunternehmen), gegebenenfalls auch wasserrechtlich bewilligungspflichtig und bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Kanalisationsunternehmens in Form eines Indirekteinleitervertrages.
Zusätzlich ist das Kanalisationsunternehmen verpflichtet ein Verzeichnis über sämtliche Indirekteinleiter (Indirekteinleiterkataster) zu führen.
Wie kommt ein Indirekteinleitervertrag Zustande?
Für das Zustandekommen eines Indirekteinleitervertrages sind Unterlagen zur technischen, qualitativen und quantitativen Beurteilung der Abwassereinleitung beim Abwasserverband einzureichen. Auf Grundlage dieser „Abwassertechnischen Antragsunterlagen“ wird eine privatrechtliche Vereinbarung (Indirekteinleitervertrag) zwischen dem Indirekteinleiter und dem Abwasserverband geschlossen.
In jedem Fall ist eine Kontaktaufnahme von Betrieben, deren Abwasserbeschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, mit dem Abwasserverband bereits in der Planungsphase ratsam.
Allgemeine Informationen
Unterlagen für Erstellung Indirekteinleitervertrag
Umweltmerkblätter
- Umweltmerkblatt Gastronomie - und Beherbergungsbetriebe
- Umweltmerkblatt KFZ-Freiwaschplaetze und Waschanlagen
- Umweltmerkblatt LKW-Waschplätze
- Umweltmerkblatt metallverarbeitende Betriebe
- Umweltmerkblatt Molkereien und Käsereien
- Umweltmerkblatt Schlachtbetriebe und Fleischer
- Umweltmerkblatt Tankstellen
- Umweltmerkblatt Weinbau
- Umweltmerkblatt Werkstätten
- Umweltmerkblatt Malerbetriebe